Stalking, Nachstellung, Belästigung
Stalking: dieser englische Begriff bedeutet, eine Person zu belästigen, zu verfolgen und/oder nachzustellen (ihr «das Leben zu vermiesen») und umfasst daher zwei Elemente: einerseits eine «Nachstellung» und andererseits ein Opfer, das verunsichert oder belästigt wird, auf die eine oder andere Weise, insbesondere durch:
- Einschüchterungsversuche aller Art
- Eingriff in das Privatleben, das Umfeld, die Wohnung oder das Eigentum des Opfers
- Verfolgen
- Spionieren
- Belästigungen aller Art
- Physisch
- Durch unangekündigte und wiederholte Besuche am Arbeitsplatz oder zu Hause
- Durch die Übergabe von Geschenken
- Durch die einfache wiederholte Anwesenheit an denselben Orten, die das Opfer in Verlegenheit oder Sorge versetzt, oder sogar durch die Hilflosigkeit oder Verwirrung, die mit dem so erzeugten Gefühl der Unsicherheit oder potenziellen Bedrohung verbunden ist
- Oder virtuell
- Durch wiederholte und aufdringliche Kontakte
- Per Telefon oder elektronische Mittel wie E-Mails oder soziale Netzwerke
- Physisch
Da es keinen spezifischen Artikel im Strafgesetzbuch für diese Art von Verhalten gibt, behandelt das Bundesgericht Stalking (und die daraus resultierenden strafrechtlichen Verurteilungen) durch Anwendung von Artikel 181 StGB (6B_1238/2023 E. 1.1.1).
Der Artikel des Strafgesetzbuches, der Drohungen unter Strafe stellt, deckt jedoch nicht alle Stalking-Situationen ab, so dass in Kürze ein neuer Artikel des Strafgesetzbuches speziell für diese Art von Verhalten eingeführt werden soll.
Dies ist das Ergebnis einer parlamentarischen Initiative.
Der Entwurf des neuen Artikels, der in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden soll, ist hier zu finden.
Der Stand der parlamentarischen Arbeit ist hier zu finden.
Es bestehen noch einige Meinungsverschiedenheiten über diesen Entwurf, insbesondere über die Frage, ob es sich bei der Straftat um eine gefahrliche Verletzung (das Opfer muss nicht nachweisen, dass die Belästigung es in seinem täglichen Leben gestört hat) oder um ein Erfolgsdelikt (es muss nachgewiesen werden, dass die Belästigung konkrete schädliche Auswirkungen hatte) handeln soll.
Die angedrohte Höchststrafe wäre eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder eine Geldstrafe (Busse).