Strafrechtliche Aspekte
Das Strafrecht zielt auf die Bestrafung des Täters besonders schwerer Handlungen ab.
Klicken Sie hier für den Text des schweizerischen Strafgesetzbuches. Im Folgenden geben wir Ihnen die spezifischen Verweise des Strafgesetzbuches an, die insbesondere im ehelichen Kontext gelten.
Jeder, der gegen eine strafrechtliche Vorschrift verstösst, kann zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden. Wenn der Angeklagte besonders gefährlich erscheint, kann er als Präventivmassnahme sofort inhaftiert werden (“Sicherungsverwahrung”).
Wir beschränken uns hier auf vier Bestimmungen des Strafrechts, die im Zusammenhang mit Ehestreitigkeiten anwendbar sein können:
- Kindesentführung
- Hausfriedensbruch
- Verletzung der Unterhaltspflicht
- Gewalt
- Vergewaltigung in der Ehe
Wenn Ihr Ehepartner eines dieser Vergehen begeht (oder zu begehen versucht), wird wahrscheinlich ein Strafverfahren eingeleitet, um ihn zu bestrafen. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, beim Zivilgericht vorsorgliche Massnahmen zu erwirken (Link setzen) und/oder die Scheidung durch einseitiges Gesuch zu beantragen.
Diese Bestimmungen können natürlich auch für unverheiratete Eltern oder Partner in einer eingetragenen Partnerschaft gelten (sofern in den folgenden Texten nicht anders angegeben).
Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht
Sie wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft (Art. 219 StGB).
Auch wenn die Eltern nicht mit dem Kind zusammenleben, bleibt diese Fürsorge- und Erziehungspflicht bestehen.
Die vorgeworfenen Handlungen müssen konkret die körperliche oder seelische Entwicklung des Kindes gefährden. Das bedeutet, dass die Gefährdung nach den Umständen wahrscheinlich sein muss.
Das strafbare Verhalten kann in einer Handlung (z. B. Misshandlung des Kindes, Ausbeutung des Kindes bei der Arbeit) oder in einer Unterlassung (z. B. Aussetzen des Kindes in einem geschlossenen Auto in der Sonne, unterlassene Pflege, Unterlassen von Maßnahmen, wenn das Kind einer Gefahr ausgesetzt ist) bestehen.