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Strafrechtliche Aspekte

Das Strafrecht zielt auf die Bestrafung des Täters besonders schwerer Handlungen ab

Klicken Sie hier für den Text des schweizerischen Strafgesetzbuches. Im Folgenden geben wir Ihnen die spezifischen Verweise des Strafgesetzbuches an, die insbesondere im ehelichen Kontext gelten.

Jeder, der gegen eine strafrechtliche Vorschrift verstösst, kann zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden. Wenn der Angeklagte besonders gefährlich erscheint, kann er als Präventivmassnahme sofort inhaftiert werden («Sicherungsverwahrung»).

Wir beschränken uns hier auf vier Bestimmungen des Strafrechts, die im Zusammenhang mit Ehestreitigkeiten anwendbar sein können:

  • Kindesentführung
  • Hausfriedensbruch
  • Verletzung der Unterhaltspflicht
  • Gewalt
  • Vergewaltigung in der Ehe
  • Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht

Wenn Ihr Ehepartner eines dieser Vergehen begeht (oder zu begehen versucht), wird wahrscheinlich ein Strafverfahren eingeleitet, um ihn zu bestrafen. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, beim Zivilgericht vorsorgliche Massnahmen zu erwirken und/oder die Scheidung durch ein einseitiges Verfahren.

Diese Bestimmungen können natürlich auch für unverheiratete Eltern oder Partner in einer eingetragenen Partnerschaft gelten (sofern in den folgenden Texten nicht anders angegeben).


Falsche Anschuldigungen wegen Berührungen/sexueller Handlungen an Kindern

Einige besonders skrupellose Eltern erfinden falsche Anschuldigungen, um sich eine bessere Position im Scheidungs- oder Trennungsverfahren zu verschaffen: Ein Elternteil beschuldigt den anderen Elternteil fälschlicherweise, das Kind berührt oder sexuelle Handlungen an ihm vorgenommen zu haben — eine schwere Anschuldigung, die im Strafgesetzbuch (Art. 187 StGB und/oder Art. 198 StGB) unter Strafe gestellt wird.

Siehe hierzu beispielsweise den von der Zeitung Le Temps veröffentlichten Artikel: «Les accusations d’abus sexuels sur enfant: la nouvelle arme» (2012), oder die regelmässig aktualisierte Veröffentlichung des Institut national de santé publique du Québec (INSPQ): «Les fausses allégations d’agression sexuelle chez les enfants».

Dieses unzulässige und destruktive Verhalten führt zu Justizirrtümern, sehr schweren Störungen des Kindes und, wenn die Lüge erwiesen ist, zu einer strafrechtlichen Verurteilung (7B_28/2023; 5A_928/2020; Urteil des Obergerichts Bern vom 6. April 2022, SK 21 134).


Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht

Sie wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe bestraft (Art. 219 StGB).

Auch wenn die Eltern nicht mit dem Kind zusammenleben, bleibt diese Fürsorge- und Erziehungspflicht bestehen.

Die vorgeworfenen Handlungen müssen konkret die körperliche oder seelische Entwicklung des Kindes gefährden. Das bedeutet, dass die Gefährdung nach den Umständen wahrscheinlich sein muss.

Das strafbare Verhalten kann in einer Handlung (z. B. Misshandlung des Kindes, Ausbeutung des Kindes bei der Arbeit) oder in einer Unterlassung (z. B. Aussetzen des Kindes in einem geschlossenen Auto in der Sonne, unterlassene Pflege, Unterlassen von Massnahmen, wenn das Kind einer Gefahr ausgesetzt ist) bestehen.

Artikel aktualisiert am 27/11/2024