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Können Sie es online machen?

Können Sie die Dienste der Website nutzen?

Sie können mit der Website Ihre Konvention und die Dokumentation erstellen, die zum Kinder- und Erwachsenenschutzgericht zur Ratifizierung übermittelt werden, und so ein vollstreckbares Urteil erhalten, das die Beziehung zwischen jedem Elternteil und seinem Kind festlegt.

Sie müssen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • Es gibt keine früheren Gerichtsentscheide, die das Verhältnis der Eltern zum Kind betreffen.
  • Sie sind sich einig (in gegenseitigem Einvernehmen) in den grundlegenden Fragen des Sorgerechts, der zugewiesenen oder alternierenden Obhut, des Besuchsrechts im Falle der zugewiesenen Obhut.
  • Wenn Sie sich nicht über die Höhe der Unterstützung (finanzielle Beiträge) einigen können, können Sie dennoch mit den Tools auf der Website fortfahren und sich dafür entscheiden, den Richter über die Beträge entscheiden zu lassen.
  • Alternativ könnten Sie die Hilfe eines professionellen Familienmediators in Anspruch nehmen (Mediation in die Suchmaschine der Website eingeben). Der Vorteil eines Mediators ist, dass er oder sie eine sachkundige Fachperson ist, die im Gegensatz zu einem Richter nichts aufdrängt. Er oder sie versucht, beide Eltern dazu zu bringen, eine Lösung zu akzeptieren, die ihren jeweiligen Interessen und vor allem dem Wohl des Kindes entspricht.
  • Es spielt keine Rolle, welche Staatsangehörigkeit die Eltern oder das Kind haben. Unabhängig vom Geburtsort des Kindes.
  • Wichtig ist, dass mindestens ein Elternteil in der Schweiz wohnhaft ist und dass das Kind ebenfalls in der Schweiz wohnhaft ist. Hat das Kind seinen Wohnsitz im Ausland, ist nur das Gericht am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes im Ausland zuständig, um endgültig über alle betreffenden Angelegenheiten zu entscheiden (das schweizerische Gericht ist in solchen Fällen also nicht zuständig, vorbehaltlich besonderer Dringlichkeit, die eine sofortige vorläufige Entscheidung während der Dauer der Anrufung des ausländischen Gerichts erfordern würde).

Wenn kein gegenseitiges Einvernehmen über die elterliche Sorge (die grundsätzlich gemeinsam bleibt), das Sorgerecht (zugeteilt oder abwechselnd) und den Umgang (bei zugeteiltem Sorgerecht) besteht, ist es besser, sich an einen Rechtsanwalt zu wenden, der Sie in Ihrem Rechtsverfahren unterstützt.

Anwälte sind jedoch teuer, die Verfahren sind langwierig und emotional sehr belastend, und die gerichtlichen Auseinandersetzungen führen meist zu einer Verschlechterung der Beziehung zwischen den Eltern, so dass das einzige konkrete Ergebnis eine Traumatisierung des Kindes ist. Manchmal ein Leben lang…!

Ausserdem sind die Regeln bekannt (siehe die Kinderakte) und alles ist im Voraus schriftlich festgelegt, so dass die Inanspruchnahme eines Anwalts nur in wenigen speziellen Fällen unabdingbar ist, wenn ein Dialog nicht möglich ist oder wenn die Meinungsverschiedenheiten sehr tief sind und/oder in Fällen von physischer oder psychischer Gewalt.


Konvention betreffend das Kind: Sorgerecht, Obhut, Unterhalt/Beiträge

Die Website ermöglicht es Ihnen, die notwendige Dokumentation, einschließlich der Konvention, zu erstellen, die dem Gericht zum Schutz von Erwachsenen und Kindern zur Ratifizierung vorgelegt werden soll.

Auf diese Weise wird Ihre Konvention zu einem Urteil, das nicht nur in der Schweiz, sondern in den meisten Ländern vollstreckt werden kann.

Das zuständige Gericht ist das Gericht am Wohnsitz des Kindes.

Sie bezahlen die CHF 460.00 nur, wenn Ihr Dossier korrekt ausgefüllt ist über “Mein Konto”, mit dem Fragebogen und den Budgets. Sie müssen daher zunächst ein Konto auf der (kostenlosen) Seite oben auf der Homepage einrichten.

Die Erstellung von Dokumenten über die Website setzt voraus, dass Sie sich über die wesentlichen Elemente einig sind, nämlich:

  • Sorgerecht (das im Prinzip gemeinsam bleibt)
  • Obhut eines Elternteils (oder abwechselnde Obhut)
  • Wenn die Obhut zugesprochen wird, das Umgangsrecht des anderen Elternteils
  • Wer erhält Kindergeld (50/50 oder einer der beiden Elternteile)
  • Wer wird von den Erziehungsgutschriften profitieren (50/50 oder nur einer der beiden Elternteile)?
  • Alimente (Beiträge zum Unterhalt des Kindes). Sie können jedoch immer noch das Gericht entscheiden lassen, wenn Sie sich über die Beiträge nicht einigen können.

All diese Standardkonzepte sind für alle Kinder gleich, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind, getrennt leben oder geschieden sind. Sie sollten daher unser Dossier Kinder konsultieren, um die detaillierten Bedingungen für jede der Fragen im Fragebogen zu überprüfen.

Die Rechtsgrundlagen für eine Konvention zwischen unverheirateten Eltern sind die Artikel 276, 276a, 277, 285, 285a, 286a und 287 des Zivilgesetzbuches.

Kurz gesagt, Sie sollten sich darüber im Klaren sein, dass das Gericht in allen Angelegenheiten, die Kinder betreffen, niemals an die Vereinbarung der Parteien gebunden ist. Der Richter hat die Pflicht zu prüfen, ob die Konvention dem Wohl des Kindes dient, wobei die Interessen der Eltern hinter die Interessen des Kindes gestellt werden.

Wenn Sie sich jedoch von den detaillierten Informationen in dem Dossier Kinder inspirieren lassen, gibt es keinen Grund, warum das Gericht Ihre Konvention nicht ratifizieren sollte.

Seit dem Start der Website im Juni 2007 haben alle Nutzer ihre Urteile stets innerhalb der geschätzten Zeit und zum vereinbarten Festpreis erhalten.

Wenn Sie keine Einigung erzielen können und ein Mindestmass an Bereitschaft besteht, Kämpfe zu vermeiden, laden wir Sie ein, sich an einen Mediator zu wenden. Im Gegensatz zum Richter erlegt der Mediator nichts auf, sondern ist eine Fachperson, die zuzuhören versteht und die in dieser Angelegenheit geltenden Regeln kennt und daher versuchen wird, Sie zusammenzubringen, um eine akzeptable Lösung zu finden. Sie können dann die Vereinbarung mit der Website treffen.

Wenn es keinen möglichen Dialog gibt, wird es keine Konvention geben, und jeder muss sich einen Anwalt nehmen, damit ein Gericht entscheiden kann.

Erstellen Sie ein (kostenloses) Konto, um auf den Fragebogen, die Budgets und die Musterbriefe zuzugreifen.

Artikel aktualisiert am 01/12/2022