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Alimentenbevorschussung: Alles, was man in der Schweiz wissen muss

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Vereinbarung unverheiratete Eltern

In diesem Artikel geben wir einen Überblick über das Thema Alimentenbevorschussung. Worum handelt es sich dabei und was sind die rechtlichen Grundlagen? Wer kann einen Antrag auf Alimentenbevorschussung stellen, und ist dieser Dienst kostenlos? Muss man die erhaltenen Alimentenvorschüsse zurückzahlen? Wann beginnt die Auszahlung der Unterhaltsbeiträge und wie lange besteht der Anspruch?

Im Folgenden werden wir all diese Fragen beantworten.

Jeder Kanton hat eine Verwaltungsstruktur eingerichtet, die es ermöglicht, Alimentenbevorschüsse auf nicht bezahlte (oder nicht regelmässig bezahlte) Unterhaltsbeiträge zu erhalten. Diese Strukturen tragen je nach Kanton unterschiedliche Bezeichnungen (eine Liste finden Sie hier). Im Folgenden werden wir sie “Dienststellen” nennen.

Was ist Alimentenbevorschussung (nachfolgend "Bevorschussung")?

Wenn Alimente nicht (oder nicht vollständig oder zu unregelmässig) bezahlt werden, kann man vom Kanton Bevorschussung erhalten, der dann die Aufgabe übernimmt, die Alimente beim anderen (Ex-)Ehepartner oder Elternteil einzutreiben.

Jeder Kanton hat eine Dienststelle für Bevorschussung eingerichtet.

In 97 % der Fälle betreffen die Bevorschussungen Alimente, die minderjährigen Kindern geschuldet werden. Die restlichen 3 % betreffen Unterhaltsbeiträge zwischen (Ex-)Ehegatten oder zwischen einem volljährigen Kind und seinem/seinen Elternteil(en).
Mehr als 46.000 Personen erhalten jedes Jahr Bevorschussungen (Statistik 2021).


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Gesetzliche Grundlagen

Der Grundsatz der Alimentenbevorschussung findet sich in Artikel 131a ZGB.

Die Kantone haben einen grossen Spielraum, um die Bedingungen für die Bevorschussung festzulegen. Sie müssen sich also auf das jeweilige kantonale Gesetz stützen (oder die Dienststelle kontaktieren), um die Bedingungen und die Tragweite der Bevorschussung zu kennen.

An wen kann man sich wenden?

In jedem Kanton gibt es eine Dienststelle, die für die Bevorschussung von nicht bezahlten Unterhaltsbeiträge zuständig ist und dafür sorgt, dass die verpflichtete Person die Beträge zurückzahlt.
Man wendet sich an die nächstgelegene Dienststelle seines Wohnortes.
Der Elternteil, der die Obhut für das minderjährige Kind hat, handelt im Namen des Kindes. Wenn kein Elternteil die Obhut für das minderjährige Kind hat (das Kind ist z. B. in einer Pflegefamilie untergebracht), ist die Dienststelle am Wohnsitz des Kindes zuständig: entweder beim sorgeberechtigten Elternteil oder bei dessen Pflegefamilie oder im Kinderzentrum, in dem das Kind untergebracht wurde.
Siehe hierzu das Urteil des Verwaltungsgerichts Genf vom 7. März 2006.

Wer kann eine solche Alimentenbevorschussung beantragen?

Den Antrag stellt der Elternteil, der die Obhut hat. Im Prinzip genügt es für Ihr Gesuch um Bevorschussung, ein Formular auszufüllen.

Sie müssen:

  • Einen offiziellen Wohnsitz in der Schweiz haben.
    > GE verlangt, dass man seit mehr als einem Jahr im Kanton wohnhaft ist, bevor man einen Vorschuss beantragen kann.
    > AI leistet nur Vorschüsse, wenn die verpflichtete Person (diejenige, die sagt, dass sie die Rente bezahlt) in der Schweiz niedergelassen ist (Ausweis C).
    > GR leistet keine Vorschüsse, wenn die verpflichtete Person im Ausland wohnhaft ist und das Kind keine Niederlassungsbewilligung hat (Ausweis C).
  • Über ein vollstreckbares Urteil (oder eine von der Behörde genehmigte private Vereinbarung) verfügen.
    > BS gewährt auch Vorschüsse, wenn die Höhe der Unterhaltsbeiträge noch nicht von einem Gericht oder in einer Vereinbarung festgelegt wurde, die unterhaltspflichtige Person abwesend und ihr Wohnort unbekannt ist.
    > JU und NE zahlen auch ohne vorheriges Urteil Vorschüsse, wenn die berechtigte Person alles Zumutbare unternommen hat, um die Unterhaltsbeiträge festzulegen.
    > SO zahlt auch Vorschüsse, wenn die Höhe der Unterhaltsbeiträge noch nicht von einem Gericht oder in einer Vereinbarung festgelegt wurde oder noch nicht festgestellt werden konnte.
    > ZH zahlt Überbrückungshilfen für Kinder bis zum vollendeten vierten Lebensjahr, wenn eine Unterhaltsklage hängig ist und Unterhaltsbeiträge in entsprechender Höhe erwartet werden können.
  • Den Betrag der Unterhaltsbeiträge nicht (oder nicht vollständig oder nicht regelmässig) erhalten.

Das Urteil kann aus der Schweiz oder aus dem Ausland stammen.

Vorschüsse nur für Unterhaltsbeiträge von minderjährigen Kindern?

Nur die Kantone GE, VD, VS, NE, JU, ZG leisten Vorschüsse für Unterhaltsbeiträge, die Erwachsene betreffen (volljähriges Kind / (Ex-)Ehepartner).

Alle Kantone sehen eine Bevorschussungsdienststelle für minderjährige Kinder vor.

Ist der Bevorschussungsdienst kostenlos?

Ja, wenn es sich um die Bevorschussung von Alimenten für minderjährige Kinder handelt.

Bei den wenigen Kantonen, die Alimente für Erwachsene bevorschussen, ist das Verfahren oft nicht kostenlos.

Rückzahlung der Bevorschussung: Muss ich Vorschüsse zurückzahlen?

Grundsätzlich nicht. Jedoch ist folgendes zu beachten:

  • AG, AI, GL, GR, LU, OW, SZ, TG und ZG verlangen von den Berechtigten, dass sie Vorschüsse, die bei der unterhaltspflichtigen Person nicht eingezogen werden konnten, zurückzahlen, wenn sie von dieser Person erben, und an AG, GL, GR, LU, OW und ZG, sofern sie sich durch die Erbschaft bereichert haben.
  • BE gewährt keine Vorschüsse auf Unterhaltsbeiträge (und das Sozialhilferecht wird angewendet), wenn der/die Empfänger/in der Unterhaltsbeiträge nicht über ausreichende Mittel verfügt, um seine/ihre üblichen Ausgaben zu decken. Sozialhilfebeiträge, die anstelle von Unterhaltsvorschüssen gezahlt werden, müssen jedoch nicht zurückerstattet werden.

Wie funktioniert das?

Die Person, die die Alimente erhalten muss (die berechtigte Person), tritt ihre Rechte aus dem Urteil an die Dienststelle ab, der im Gegenzug die Vorschusszahlung leistet.

ACHTUNG: Die meisten Kantone haben Höchstbeträge für Vorschüsse festgelegt. Wenn das Urteil Ihnen mehr zuspricht, verlieren Sie die Möglichkeit, die Differenz einzufordern (da Sie nicht mehr Inhaber der Forderung sind, die Sie abgetreten haben).

Als Gegenleistung für Ihre Abtretung zahlt die Dienststelle Ihnen die Vorschüsse.

Wenn die Bedingungen für die Vorschüsse nicht mehr erfüllt sind, wird die Forderung an Sie zurückübertragen.

Wann beginnt die Auszahlung der Unterhaltsbeiträge?

Grundsätzlich ist der Zeitpunkt der Antragstellung für den Beginn der Vorschüsse ausschlaggebend.

In einigen Kantonen werden Vorschüsse für bereits geschuldete Beträge geleistet (rückwirkend):

  • AG, AR, BL, GL, GR, SG, SO, UR und ZG zahlen die Unterhaltsbeiträge rückwirkend aus
  • AG und BL: 1 Monat rückwirkend
  • GR und ZG: 2 Monate rückwirkend
  • AG, GL, SG und UR: 3 Monate rückwirkend
  • BE, BS, FR, JU, NE, SH, SZ, TI, VD und ZH bevorschussen die Unterhaltsbeiträge erst ab der Antragstellung
  • VD zahlt Vorschüsse nur unter der Bedingung, dass die Zahlungen der unterhaltspflichtigen Person mindestens 1 Monat überfällig sind
  • AI, GE, LU, NW, OW, TG und VS zahlen die Bevorschussung 1 Monat nach der Gesuchstellung aus

Grenzen der Alimentenbevorschussung

In keinem Kanton werden Vorschüsse geleistet, wenn das minderjährige Kind im Ausland wohnhaft ist.

Keine Vorschüsse erfolgen, wenn die verpflichtete Person (diejenige, die zahlen muss) offensichtlich nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um die geschuldeten Beträge zu bezahlen. In diesen Fällen muss Sozialhilfe in Anspruch genommen werden.

In allen Kantonen ausser im Tessin ist der Recht auf Vorschüsse an Einkommens- und Vermögensgrenzen geknüpft, die nicht überschritten werden dürfen.

Die finanzielle Situation wird auf unterschiedliche Weise berücksichtigt:

  • TI zahlt die Vorschüsse unabhängig von den Mitteln der Berechtigten aus; die Unterhaltsbeiträge gelten nicht als Sozialhilfeleistungen im engeren Sinne, sondern als Massnahmen zum Schutz der Rechte von Minderjährigen.
  • AI, AR, NW, OW, SZ, TG und UR berücksichtigen die Einkommens- und Vermögenssituation analog zu den Ergänzungsleistungen zur AHV/IV (EL).
  • AG, BL, BS, FR, GE, GL, JU, LU, NE, SG, SH, SO, VD, VS, ZG und ZH haben von Kanton zu Kanton unterschiedliche Einkommens- und Vermögensgrenzen. Die Unterschiede zwischen den Kantonen finden sich insbesondere in der Berechnungsmethode und der Höhe der Grenzen, aber auch darin, ob das Einkommen eines Konkubinatspartners oder einer Konkubinatspartnerin in die Berechnung einbezogen wird.

Einkommensfreibeträge

  • AG, BE, BL, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, SG, SO, VS, ZG und ZH haben keinen Einkommensfreibetrag eingeführt, um Anspruch auf Vorschüsse zu haben.
  • AI, AR, NW, OW, SZ und UR sehen einen Einkommensfreibetrag gemäss dem Bundesgesetz über Ergänzungsleistungen vor (1/3 des Arbeitseinkommens),
  • BS, NW, TG und VD sehen Freibeträge mit unterschiedlichen Kriterien in den einzelnen Kantonen vor.
  • TI hat keine Freibeitragsgrenze festgelegt, da die Vorschüsse unabhängig vom Einkommen gezahlt werden.

Alimentenbevorschussung: Wie lange besteht der Anspruch? Die Dauer der Vorschüsse

Die Vorschüsse werden nicht mehr gezahlt, sobald bekannt ist oder festgestellt wird, dass die verpflichtete Person nicht zahlen kann.

Sie werden auch nicht mehr gezahlt, wenn die Bedingungen des Urteils nicht mehr erfüllt sind (z. B. müssen die im Urteil festgelegten Unterhaltsbeiträge bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt werden und das Kind wird volljährig).

Ansonsten weicht die Situation von Kanton zu Kanton substanziell ab:

  • BE, FR, GL, JU, LU, NW, OW, VD, ZG und ZH bevorschussen die Unterhaltsbeiträge so lange, wie es im Urteil vorgesehen ist.
  • AI, BS, SZ und TG haben zudem eine Altersgrenze von 18 Jahren eingeführt, nach der keine Vorschussbeiträge mehr geleistet werden können.
  • AG, AR, BL, UR und VS eine Grenze bei 20 Jahren, GR, SG, SH und SO eine Grenze bei 25 Jahren.
  • In GE, NE und TI hat die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen den Charakter einer Übergangshilfe: Die Unterhaltsbeiträge werden gemäss Rechtstitel (Urteil) bevorschusst, aber nur für eine bestimmte Zeit:
    > GE beschränkt die Vorschüsse auf eine maximale Dauer von 36 Monaten; diese Dauer kann für ein Kind, das das Kindergartenalter noch nicht erreicht hat, auf maximal 48 Monate verlängert werden.
    > TI zahlt Vorschüsse auf Unterhaltsbeiträge für maximal 60 Monate.
    > NE beschränkt die Vorschüsse auf 24 Monate Unterhaltsbeiträge, wenn diese nicht bei der verpflichteten Person eingefordert werden können.

FAQ

Hier beantworten wir die am häufigsten gestellten Fragen zum Thema Alimentenbevorschussung.

Berechnung der Alimentenbevorschussung

Grundsätzlich gilt, dass der geschuldete Betrag bevorschusst wird. Der Betrag muss sich aus einem Urteil oder einer vom Gericht genehmigten Vereinbarung ergeben.

Die meisten Kantone sehen einen Höchstbetrag vor. Erkundigen Sie sich bei der Bevorschussungsdienststelle an Ihrem Wohnort.

Wie hoch ist der bevorschusste Betrag?

Grundsätzlich gilt, dass der geschuldete Betrag bevorschusst wird.

Der Betrag muss sich aus einem Urteil oder einer vom Gericht genehmigten Vereinbarung ergeben. Die meisten Kantone sehen einen Höchstbetrag und/oder Freibeträge vor. Erkundigen Sie sich bei der Bevorschussungsdienststelle an Ihrem Wohnort.

Welche Dokumente brauche ich für ein Gesuch um Alimentenbevorschussung?

Eine beglaubigte Kopie des Urteils oder der vom Gericht genehmigten Vereinbarung. Wenn das Urteil im Ausland ergangen ist, ist eine deutsch/französische Übersetzung sowie eine Apostille erforderlich.

BS, JU, NE, SO und ZH leisten unter bestimmten Bedingungen auch dann Vorschüsse, wenn kein Urteil vorliegt.

Unterhaltsvorschuss, wenn der Vater im Ausland ist

AI leistet keine Vorschüsse, wenn sich der Verpflichtete im Ausland befindet.

Die anderen kantonalen Dienststellen leisten im Prinzip die Vorschüsse und wenden sich dann an das Bundesamt für Justiz (BJ) in Bern, um sich die geleisteten Vorschüsse erstatten zu lassen. Das BJ verhandelt nur mit den kantonalen Ämtern, nicht mit Privatpersonen, und nutzt internationale Übereinkommen, um die von einem im Ausland wohnhaften Elternteil geschuldeten Beträge einzutreiben. Insbesondere das Übereinkommen über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen im Ausland vom 20. Juni 1956.

Gegebenenfalls kann eine Privatperson auch den Internationalen Sozialdienst um Hilfe bitten.

Alimentenbevorschussung bei ausgesteuerten Personen

Wenn die Voraussetzungen für den Erhalt von Vorschüssen nicht (mehr) gegeben sind, wenden Sie sich an das Sozialamt an Ihrem Wohnort und/oder treiben Sie Ihre Forderung selbst ein. Es stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die auf der Website ausführlich beschrieben sind, falls die Alimente nicht bezahlt werden.

Alimentenbevorschussung, wenn der Vater nichts verdient

Wenn der Vater nichts verdient, aber möglicherweise in der Lage ist, finanzielle Mittel (entweder durch eine Erwerbstätigkeit oder durch Sozialhilfe) zu erhalten, funktioniert die Vorschussdienststelle und leistet im Prinzip Vorschüsse.

Wenn nicht abgewartet werden kann, bis der Vater über ausreichende Mittel verfügt, um die fälligen Unterhaltsbeiträge zu leisten (er hat Anspruch darauf, zumindest sein Existenzminimum zu erhalten), werden die Vorschüsse eingestellt und Sie müssen sich an die Sozialhilfe Ihres Wohnortes wenden.

Kann ein volljähriges Kind eine Alimentenbevorschussung einfordern?

Nur GE, VD, VS, NE, JU, ZG gewähren Unterhaltsbeiträge für volljährige Kinder.

AG, AR, BL, UR und VS zahlen Vorschüsse nur bis zur Altersgrenze von 20 Jahren, GR, SG, SH und SO bis zur Altersgrenze von 25 Jahren.

Kontaktieren Sie die Vorschussdienststelle für die besonderen Bedingungen.

Was kann ich tun, wenn mein Gesuch um Alimentenbevorschussung abgelehnt wird?

Das negative Urteil gibt das Rechtsmittel an, das zur Anfechtung des Urteils genutzt werden kann.
Wenn das negative Urteil nicht angefochten wird oder wenn das Rechtsmittel das negative Urteil bestätigt, wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Wohnortes und/oder unternehmen Sie selbst Schritte, um zu versuchen, die geschuldeten Beträge einzutreiben. Die Einzelheiten zu den Möglichkeiten bei nicht gezahlten Alimenten werden auf der Website angegeben.

Möchten Sie weitere Informationen zu diesem Thema erhalten?
Lesen Sie auch diesen Artikel, um mehr zu erfahren, was zu tun ist, wenn die Alimente nicht bezahlt werden.

Artikel aktualisiert am 12/04/2024