Scheidung Lexikon Verfahren

Verfahren

Entsprechende Verfahren
Scheidung
Trennung
Auseinandersetzung Partnerschaft
Änderung eines Urteils
Vereinbarung unverheiratete Eltern

Eine Scheidung auf gemeinsames Begehren dauert 3 Monate. Ein Scheidungskrieg dauert mehrere Monate, oftmals sogar mehrere Jahre.

Die Zivilprozess ist bundesweit anwendbar, so dass er in allen Kantonen gilt. Er wird in der Zivilprozessordnung (ZPO) ausführlich beschrieben, insbesondere in den Artikeln 271 ff, die sich speziell mit Trennung und Scheidung befassen.

Das Verfahren soll einen fairen Prozess gewährleisten (Art. 6 EMRK).

Zu den Verfahrensregeln gehören unter anderem :

  • Regeln, die das zuständige Gericht bestimmen
  • Die Befugnis des Gerichts bei der Beweiswürdigung
  • Die Grenzen der Befugnisse des Gerichts (z. B. ist ein Gericht immer völlig frei in der Entscheidung über alles, was Kinder betrifft [elterliche Sorge, Sorgerecht, Umgangsrecht, Beiträge] oder die Aufteilung von Guthaben aus der betrieblichen Altersvorsorge, unabhängig von der von den Parteien vorgelegten Vereinbarung).
  • Die Achtung der – verfassungsmäßigen – Grundrechte, insbesondere der Gleichheit vor dem Gesetz (Art. 8 BV), des Willkürverbots (Art. 9 BV) oder des Rechts auf Anhörung (Art. 29 BV) vor einer Entscheidung – auch für Kinder ab 6 Jahren – , sich zu den Behauptungen der anderen Person zu äußern und die eigenen Behauptungen darzulegen / zu beweisen.

Ein „Scheidungskrieg“ ist teuer (Anwaltskosten – es sei denn, Ihnen steht unentgeltliche Rechtspflege zu), zeitaufwändig (Anwaltstermine, Anhörungen vor Gericht) und emotional sehr belastend.

Erfahren Sie mehr: Wie teuer ist eine Scheidung in der Schweiz ?

Als extremes Beispiel siehe das Urteil des Bundesgerichts vom 11. November 2020 (BGE 147 III 265): Als die Eltern ihr Verfahren begannen, war das Kind 5 Jahre alt. Als sie es schliesslich beendeten, war das Kind 15 Jahre alt. Zehn Jahre Verfahren, um zu dem Ergebnis zu kommen, dass das Sorgerecht für das Kind dem Vater zugesprochen wird und die Mutter 1’000.- pro Monat an Unterhalt zahlen muss. Das ist völlig unvernünftig.

Ein solcher Verfahrensablauf sollte, soweit wie möglich, auf die Fälle beschränkt werden, in denen Gewalt und/oder offensichtliche Böswilligkeit mitspielt (z.B. wenn angemessene Unterhaltsbeiträge stur verweigert werden).

In allen anderen Fällen ist ein zügiges Verfahren durch Scheidung auf gemeinsames Begehren vorzuziehen, damit eine akzeptable Grundlage für die Ausgestaltung der Scheidungs-/Trennungskonvention geschaffen werden kann. Vor allem dann, wenn Kinder vorhanden sind, denn diese leiden ganz besonders!

Onlinescheidung.ch ermöglicht Ihnen, die Konvention selbst zu erstellen und das gesamte Verfahren der  Scheidung,  Trennung, Auflösung der Partnerschaft und die Vereinbarung zwischen unverheirateten Eltern eigenständig abzuwickeln.

Das Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren ist einfach und schnell. Zirka 3 Monate nach Einreichen des gemeinsamen Scheidungsbegehrens sind Sie geschieden. Das Trennungsverfahren auf gemeinsames Begehren ist identisch mit dem Scheidungsverfahren auf gemeinsames Begehren.

Das Verfahren auf gemeinsames Begehren umfasst vier Phasen:

  1. Einreichen des Begehrens, der Konvention und der Nachweise bei der zuständigen Gerichtskanzlei.
    Mehr darüber erfahren: Scheidung in der Schweiz einreichen: Wie geht das?
  2. Im nächsten Schritt werden Sie vom Gericht zu einer Anhörung aufgerufen.
  3. Falls Kinder inhttps://onlinescheidung.ch/lexikon/verfahren/scheidung-einreichen-schweiz/volviert sind, kann der Richter ein Bericht der Sozialeinrichtungen zu den Kinderbelangen beantragen, um sicherzustellen, dass die Vereinbarung der Ehegatten dem Kindeswohl entspricht. Nur nachdem er diesen Bericht bekommen hat, wird der Richter das Urteil fällen.
  4. Sie werden das Urteil per Post erhalten.

Es gibt keine vorherige Schlichtungsanhörung.

Bezüglich Ihrer finanziellen Situation:

Haben Sie vereinbart, dass der Richter die Höhe der Unterhaltbeiträge für die Kinder festlegen soll, so legt er diese Beiträge fest. Als Ausgangsbasis dienen die erstellten Budgets und die Nachweise über Ihre finanzielle Situation.

Ist Ihre Scheidungskonvention komplett und umfasst auch die Höhe der Unterhaltsbeiträge für die Kinder, so wird das Gericht Ihre Zahlen und Bedingungen wiedergeben, sofern sie mit dem Kindeswohl und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten vereinbar sind.

Was die Unterhaltsbeiträge an den Ex-Ehegatten betrifft (oder die Abwesenheit von solchen Unterhaltsbeiträgen), so wird der Richter grundsätzlich eine solche Abmachung akzeptieren, ausser wenn diese offensichtlich ungerecht ist.

Was die Abmachung bezüglich der Teilung oder Verzicht auf die Teilung der beruflichen Vorsorge betrifft, so ist der Richter frei, diese Abmachung zu genehmigen oder anders zu entscheiden. Sehen Sie mehr dazu auf unserer Seite unter Scheidung und berufliche Vorsorge und Verzicht auf den Vorsorgeausgleich.

Das Urteil tritt 30 Tage (10 Tage im Falle einer Trennung) nach Erhalt in Kraft (diese Frist soll Ihnen eine Bedenkzeit verschaffen, in der Sie Ihre Meinung ändern können oder Ihnen ermöglichen, sich an eine höhere Instanz zu wenden, falls das Scheidungsurteil nicht Ihren Erwartungen entspricht). Wird innerhalb der 30 resp. 10 Tage keine höhere Instanz aufgerufen, so ist das Urteil definitiv, sowohl was die Scheidung anbelangt, als auch alle im Urteil erwähnten Nebenfolgen.

Artikel aktualisiert am 04/02/2024