Anwendbares Recht
Entsprechende Verfahren
Scheidung
Trennung
Auflösung der Partnerschaft
Änderung eines Urteils
Vereinbarung unverheirateter Eltern
Das Schweizer Gericht wendet bei Entscheidungen über die Scheidung und ihre Folgen die Grundsätze des Schweizer Rechts an (5A_155/2015).
Einschliesslich in Bezug auf Immobilien im Ausland (5A_227/2015).
Was die Auflösung des Güterstandes betrifft, ausser wenn die Ehegatten haben ein spezifisches, anderes Recht für ihren Güterstand und dessen Auflösung gewählt haben (Art. 52 IPRG), siehe das Dossier International.