Gerichtsgebühren
Ein Antrag wird vom Gericht erst und nur dann behandelt, wenn die Gerichtsgebühren bezahlt sind. Es handelt sich um Verwaltungskosten, die von Kanton zu Kanton verschieden sind.
Wenn Sie von unentgeltlicher Rechtspflege profitieren, brauchen Sie fast nichts für die Gerichtsgebühren zu bezahlen (am Ende verlangt der Staat von Ihnen, dass Sie ihm einen Teil der Gerichtsgebühren zurückzahlen, abhängig von ihrer finanziellen Lage).
Bei einem Antrag auf Trennung mit gegenseitigem Einvernehmen beschränken sich die Gerichtsgebühren des Paares je nach Kanton auf einige hundert Franken (im Kanton Waadt kostenlos).
Für einen Antrag auf Scheidung / Auflösung der Partnerschaft mit vollständiger Einigung werden folgende Gerichtsgebühren erhoben (Preis in CHF):
- im Kanton Aargau: 1’800.-
- im Kanton Appenzell Ausserrhoden: 1’600.-
- im Kanton Appenzell Innerrhoden: 1’200.-
- im Kanton Basel-Landschaft: 1’700.-
- im Kanton Basel-Stadt: 830.-
- im Kanton Bern: 1’800.-
- im Kanton Freiburg: 800.-
- im Kanton Glarus: 1’800.-
- im Kanton Graubünden: 1’500.-
- im Kanton Luzern: 1’800.-
- im Kanton Nidwalden: 1’800.-
- im Kanton Obwalden: 1’800.-
- im Kanton St. Gallen: 1’800.-
- im Kanton Schaffhausen: 2’000.-
- im Kanton Solothurn: 1’500.- bis 1’700.- (je nach Bezirksgericht)
- im Kanton Schwyz: 2’000.-
- im Kanton Thurgau: 1’400.- bis 1’800.- (je nach Bezirksgericht)
- im Kanton Uri: 1’700.-
- im Kanton Wallis: 400.- bis 800.-
- im Kanton Zug: 1’800.-
- im Kanton Zürich: 1’200 bis 2’600.- (je nach Bezirksgericht)
Zu beachten ist, dass es sich hierbei um die minimalen Gerichtsgebühren handelt, die für eine Scheidung mit gegenseitigem Einvernehmen erhoben werden. Je nach Kanton werden zusätzliche Gerichtsgebühren erhoben, wenn Sie beispielsweise den Güterstand auflösen oder die Zahlung von beträchtlichen Unterhaltsbeiträgen verlangen.
Bei einvernehmlichen Trennungsverfahren (Eheschutzmassnahmen), Verfahren zur Änderung des Urteils oder zur Genehmigung einer Vereinbarung für unverheiratete Eltern sind die Gerichtsgebühren wesentlich geringer (nur einige hundert Franken).