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Scheidung in der Schweiz: wie teuer?

Eine einvernehmliche Scheidung kostet 550.- in der Schweiz, wenn Sie die Dienste von onlinescheidung.ch nutzen. Sie sind dann innerhalb von drei Monaten geschieden.

Eine «strittige» Scheidung erfordert den Beistand eines Anwalts und kostet Tausende, oft Zehntausende von Franken. Für nichts, denn alles ist im Voraus geschrieben und es kann Ihnen schon heute gesagt werden, wie das Ergebnis am Ende Ihres «strittigen» Verfahrens aussehen wird: mehrere Jahre (der «Rekord» liegt bei 11 Jahren)!

Über 95 % der Scheidungen in der Schweiz sind einvernehmliche Scheidungen. Nicht, dass sich die Eheleute sofort darauf einigen, einen Antrag in gegenseitigem Einvernehmen zu stellen, aber nachdem sie nutzlos Zehntausende von Franken ausgegeben haben, stellen die meisten die Kosten ein und einigen sich darauf, ihren konfliktreichen Antrag in einen Antrag in gegenseitigem Einvernehmen umzuwandeln

Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen?

Die Scheidungswebsite Nr. 1 in der Schweiz (onlinescheidung.ch) ermöglicht eine Scheidung für einen lächerlich niedrigen Pauschalbetrag von 550.-. Die Unterlagen werden von einem Anwalt geprüft und die Webseite ist seit fast 20 Jahren 100 % erfolgreich (100 % der Kunden haben ihr Urteil innerhalb von 3 Monaten erhalten). Hinzu kommen die Gerichtsgebühren, also die Steuern, die die Gerichte dafür nehmen, dass sich das Gericht um Ihren Fall kümmert.

Anwaltskosten bei einer Scheidung: Wie hoch sind sie?

Sie sind exorbitant hoch: Rechtsanwälte berechnen für ihre Zeit zwischen 250.- und 600.- pro Stunde, je nach Kompetenz oder Ort der Tätigkeit.

Die Honorare werden sehr schnell finanziell untragbar, ausser wenn man über ein grosses Vermögen oder Einkommen verfügen kann.

Eine einvernehmliche Scheidung ohne Anwalt kostet 550.- mit der Website onlinescheidung.ch.

Höhe der von den Kantonen geregelten Gerichtsgebühren

Jeder Kanton legt die Höhe der Gerichtsgebühren für einen Scheidungsantrag fest. Sie liegen zwischen 600.- in Genf (der günstigste Westschweizer Kanton) und 1’830.- in Jura (der teuerste Westschweizer Kanton). Diese Beträge können je nach Streitwert (z. B. Liquidation einer Immobilie) steigen.


Wie teuer ist eine Scheidung in der Schweiz?

Bei einer strittigen, d. h. nicht einvernehmlichen Scheidung (deren Verfahren bis zu 10 Jahre und länger dauern kann!) können sich die Anwaltskosten auf über 100’000.- pro Person belaufen. Wenn eine Partei nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um einen Anwalt zu bezahlen, übernimmt die unentgeltliche Rechtspflege die Kosten, die dann entsprechend den finanziellen Möglichkeiten der begünstigten Person(en) zurückgezahlt werden müssen.

Die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung

Wenn Sie einen Anwalt / eine Anwältin (oder zwei) nehmen, werden die Gebühren auf der Grundlage eines Stundensatzes berechnet, den der Anwalt / die Anwältin Ihnen mitteilen muss.

Bei einer einvernehmlichen Scheidung können die Anwaltskosten üblicherweise auf weniger als 10’000.- pro Person geschätzt werden.

In der Schweiz gibt es keinen Anwaltszwang für eine Scheidung. Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung belaufen sich auf 550.- für das Paar (+ Gerichtsgebühren), wenn sie über die onlinescheidung.ch Website (die beliebteste in der Schweiz: mehr als 30’000 Besucher pro Monat) abgewickelt wird.

Die Kosten einer strittigen Scheidung

Für eine strittige Scheidung (ohne gegenseitigen Einvernehmen) — deren Verfahren bis zu 10 Jahre und mehr dauern kann! — können die Anwaltskosten mehr als 100’000.- pro Person betragen. Wenn eine Partei nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um einen Anwalt zu bezahlen, übernimmt die unentgeltliche Rechtspflege die Kosten, die dann je nach den finanziellen Möglichkeiten der empfangenden Person zurückgezahlt werden müssen.


Wer zahlt die Kosten der Scheidung?

Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung tragen die Ehegatten gemeinsam, das heisst, die Gerichtskosten werden geteilt. Die Anwaltskosten werden ebenfalls von beiden Ehegatten übernommen, wobei jeder für die eigenen Kosten aufkommt.

Die Kosten für den unentgeltliche Rechtspflege werden in der Regel in monatlichen Raten zurückgezahlt, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit der begünstigsten Person dies zulässt.

Was passiert, wenn ich nicht in der Lage bin, die Scheidungskosten selbst zu zahlen?

Eine Partei kann auch verlangen, dass die andere Partei ihre eigenen Kosten trägt und das Gericht kann anordnen, dass eine Partei die Kosten des anderen Partei vorstreckt («provisio ad litem»).

Bei einer «strittigen» Scheidung entscheidet das Gericht über die Verteilung der Kosten.


Sind die Kosten einer Scheidung von der Steuer absetzbar?

Die Kosten für ein Scheidungsverfahren sind steuerlich nicht absetzbar.

Alimenten sind es jedoch und werden bei der empfangenden Person als Einkommen besteuert.


Wie können wir bei den Kosten einer Scheidung sparen?

Alles ist standardisiert, sodass die juristischen Auseinandersetzungen zu einem im Voraus bekannten Ergebnis führen. Wenn es Kinder gibt, muss alles getan werden, damit sie nicht leiden müssen. Denn eine strittige Scheidung hat keine Gewinner, sondern Verlierer, die Kinder, die oft mitunter schwer und dauerhaft traumatisiert werden und manchmal ein Leben lang bleiben.

Statistisch gesehen sind über 95 % der Scheidungen einvernehmliche Scheidungen. Gerichtliche Verfahren sollten für Fälle von physischer oder psychischer Gewalt reserviert werden oder für den Fall, dass einer der beiden (oder beide) Ehepartner sich weigern, die geltenden Regeln zu verstehen, oder wenn ein grosses Vermögen zu teilen ist.

Mit einer gut gemachten Vereinbarung kann die Steuersituation optimiert werden.

Auf der Website onlinescheidung.ch kann die Dokumentation, die an das Gericht geschickt werden muss — ordnungsgemäss von spezialisierten Anwälten geprüft — für nur 550.- erstellt werden.

Ist ein Scheidungsanwalt unbedingt erforderlich?

Für eine einvernehmliche Scheidung ist kein Anwalt erforderlich.
Die Webseite onlinescheidung.ch ermöglicht es, sich vollständig und umfassend über alle Aspekte einer Scheidung oder Trennung zu informieren und für eine sehr geringe Gebühr (550.-) ein Dossier zu erstellen, das dem Gericht vorgelegt werden kann.

Die Website bietet Ihnen auch die Möglichkeit, eine Scheidungsberatung zu vereinbaren, um Ihre Scheidungssituation ausführlich mit einem Rechtsexperten zu besprechen und Hilfe zu erhalten.

Scheidung ohne Anwalt? Die möglichen Optionen

Die Einschaltung eines Anwalts macht nur Sinn, wenn ein grosses Vermögen zu teilen ist, wenn physische oder psychische Gewalt im Spiel ist oder wenn einer der beiden (oder beide) sich weigern, die geltenden Regeln zu verstehen.

Wenn minderjährige Kinder vorhanden sind, verlangt die elterliche Verantwortung von jedem Elternteil, die besten Lösungen zu finden, damit das Kind nicht unter der Trennung oder Scheidung seiner Eltern leidet. Es geht nicht darum, «was ich will», sondern «was soll ich im besten Interesse meines Kindes tun». Gerichtsverfahren sind teuer, nicht nur finanziell, sondern auch psychologisch und emotional (Verfahren ziehen sich in die Länge, zum Anwalt gehen (der oft kaum verfügbar ist), warten und wieder warten, Berufung einlegen, Beschwerde einlegen usw). Gerichtsverfahren sind teuer, nicht nur finanziell, sondern auch psychologisch und emotional (Verfahren ziehen sich in die Länge, zum Anwalt gehen (der oft kaum verfügbar ist), warten und wieder warten, Berufung einlegen, Beschwerde einlegen usw).

Wenn Sie in dem einen oder anderen Punkt keine einvernehmliche Lösung finden können, sollten Sie einen Mediator aufsuchen.

Im Gegensatz zum Gericht verlangt der Mediator nichts, sondern bringt beide Seiten dazu, selbst eine akzeptable Lösung zu finden.

Darüber hinaus ist es wichtig, sich über alle Aspekte einer Scheidung oder Trennung zu informieren. Die Sprechstunden von Anwälten, das Centre Social Protestant, Caritas, onlinescheidung.ch geben Ihnen Antworten auf alle Ihre Fragen.


Was kostet eine online Scheidung?

onlinescheidung.ch, der unangefochtene Schweizer Marktführer, ermöglicht die massgeschneiderte Erstellung der Unterlagen, die an das Gericht geschickt werden, für einen einzigartigen Pauschalbetrag von 550.-! Die Website bietet auch persönliche Beratung und alle Unterlagen werden von einem Fachanwalt kontrolliert und geprüft, ohne dass dafür zusätzliche Kosten anfallen.

Andere Websites haben ähnliche Preise, bieten aber nicht alle Informationen, die onlinescheidung.ch kostenlos zur Verfügung stellt.

Sie sparen also Geld, indem Sie die hohen Kosten eines herkömmlichen Anwalts vermeiden, und haben gleichzeitig die Gewissheit, dass Ihre Scheidungskonvention von einem / einer erfahrenen Anwalt / Anwältin geprüft wurde.


FAQs

Was kostet eine Scheidung, wenn man sich einig ist?

Zwischen 3’000.- und 10’000.- Anwaltskosten pro Person (der Betrag ist zu verdoppeln, wenn jeder einen eigenen Anwalt hat).

In der Schweiz gibt es keine Verpflichtung, einen Anwalt zu haben, um sich scheiden zu lassen. Die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung belaufen sich auf 550.- für das Paar (+ Gerichtsgebühren), wenn Sie onlinescheidung.ch nutzen.

Wer trägt die Kosten bei einer Scheidung?

Bei einer einvernehmlichen Scheidung trägt jeder in der Regel 50 % der Kosten. Bei einer «strittigen» Scheidung entscheidet das Gericht über die Verteilung der Kosten.

Die Kosten für die unentgeltliche Rechtspflege werden üblicherweise in monatlichen Raten zurückgezahlt, wenn die finanzielle Leistungsfähigkeit der emfangenden Person dies zulässt.

Eine Partei kann auch verlangen, dass die andere Partei ihre eigenen Kosten trägt und das Gericht kann anordnen, dass eine Partei die Kosten des anderen Partei vorstreckt («provisio ad litem»).

Artikel aktualisiert am 22/07/2024