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Was heisst Einkommen?


Die Alimente werden auf der Grundlage des gesamten Nettoeinkommens aller Art berechnet, wie z. B. Gehälter (einschließlich 13. Monatsgehalt), regelmässige Gratifikationen und/oder Boni, Entschädigungen, Sozialleistungen, Renten, Vermögenseinkünfte, Sachleistungen usw.(5A_782/2023 E. 3.1; 5A_372/2023 E. 3.3.1; 5A_278/2021; 5A_865/2015 ).

Zur Berücksichtigung potenzieller Mieteinnahmen siehe 5A_729/2023.

«Repräsentationsspesen» oder «Reisekosten», ob pauschal oder nicht, sind als Einnahmen zu betrachten, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass sie tatsächlichen Ausgaben entsprechen (5A_278/2021).

Hat ein Ehegatte sein (noch vorhandenes) Vermögen überhaupt nicht oder nur mit ungenügender Rendite angelegt, obwohl die Erzielung einer angemessenen Rendite möglich und zumutbar wäre, kann der Richter auch in diesem Fall ein hypothetisches Einkommen berücksichtigen. Die Bestimmung zukünftiger Vermögenserträge ist immer das Ergebnis einer Schätzung (5A_72/2022 E. 5.2.2). Beispielsweise kann eine Vermögensrendite von 1,5 % für eine Person angenommen werden, die nicht professionell im Management tätig ist, aber über einige gute Grundkenntnisse verfügt (5A_690/2019).

Wenn Einkommen, Boni oder Gratifikationen variabel sind:

  • Grundsätzlich wird der Durchschnitt der letzten drei Jahre herangezogen (5A_782/2023 E. 3.1). Dies ist jedoch nicht immer der Fall, da das Gericht einen grossen Ermessensspielraum behält (vgl. 5A_187/2025 E. 3.3 und 3.4).
  • Bei starken Einkommensschwankungen kann ein längerer Zeitraum angenommen werden (5A_621/2021).
  • Wenn es zwischen den einzelnen Jahren sehr grosse Unterschiede gibt, werden das beste und das schlechteste Jahr bei der Berechnung des Durchschnitts nicht berücksichtigt (5A_565/2023 E. 3.4.1).
  • Bei stetig sinkenden oder steigenden Einkünften wird nur der Betrag des letzten Jahres berücksichtigt (5A_782/2023 E. 3).

Die vorgelegten Bilanzen, Konten und Gewinne können irreführend sein und Einnahmen verbergen (insbesondere bei ausserordentlichen Abschreibungen, ungerechtfertigten oder zu hohen Rücklagen, nicht ausgeschütteten Gewinnen oder vom Unternehmen bezahlten privaten Einkäufen (5A_429/2024 E. 5.1.1; 5A_565/2023 E. 3.4.1).

Eine einmalige Treueprämie gilt nicht als anrechenbares Einkommen (5A_1072/2020).

Gemäss einem Urteil des waadtländer Zivilgerichts vom 10. Mai 2022 kann das Einkommen auf der Grundlage einer Steuerveranlagung von Amts wegen festgelegt werden, auch wenn diese Veranlagung später nach unten korrigiert wird.

Wenn einer der beiden eine eigene Firma hat (als Partner oder Fast-Alleinaktionär), in der er/sie angestellt ist, kann man die Firma ignorieren und das Nettoeinkommen der Firma als sein/ihr eigenes Einkommen betrachten (Anwendung des Transparenzprinzips, 5A_819/2022 E. 4.2).

Gegebenenfalls kann ein hypothetisches Mieteinkommen einbehalten werden (5A_729/2022 E. 3).

Das Einkommen einer selbstständigen Person kann festgelegt werden :

  • Auf der Grundlage des erzielten Gewinns
    oder auf der Grundlage von Privatentnahmen (5A_49/2023 E. 4.2.1.1).
  • Durch andere Mittel (Erzwingen der Vorlage von Kopien von Bankkonten oder Kreditkartenabrechnungen, durch vorsorgliche Massnahmen bei «strittigen» Scheidungen).

Wenn die zur Bestimmung des Einkommens vorgelegten Unterlagen nicht plausibel, wahrscheinlich oder ausreichend sind, wird das Gericht ein hypothetisches Einkommen zugrunde legen (5A_49/2023 E. 4.2.3 ff.).

Artikel aktualisiert am 30/09/2025
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