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Indexierung der Unterhaltszahlung

Entsprechende Verfahren
Scheidung
Homosexuelle Scheidung
Trennung
Auseinandersetzung Partnerschaft
Änderung eines Urteils
Vereinbarung unverheiratete Eltern

Einführung in die Indexierung der Kinderunterhaltsbeiträge

Steigerungen der Lebenshaltungskosten führen nicht automatisch zu einer Anpassung der Unterhaltshöhe.

Zum Schutz vor Inflation und um sicherzustellen, dass der Wert der Alimente unabhängig von Änderungen der Lebenshaltungskosten gleichbleibt, sollte dies in der Vereinbarung ausdrücklich vorgesehen und eine Indexierungsklausel vereinbart werden.

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, gilt die Indexierung auch im Falle einer Deflation (in diesem Fall werden die Beträge automatisch entsprechend dem Rückgang der Lebenshaltungskosten reduziert: BGE 100 II 245).

Eine Indexierung kann nicht für Alimente vorgesehen werden, die in vorsorglichen oder einstweiligen Massnahmen festgelegt wurden, eben weil sie nur vorsorglich sind und daher nicht über einen langen Zeitraum verteilt werden.

Es ist absehbar, dass eine Indexierung nur dann stattfindet, wenn das Einkommen des zahlenden Elternteils der gleichen Entwicklung folgt. Wird diese Vorsorge nicht getroffen, besteht daher die Gefahr, dass die Höhe der Alimente mit der Inflation steigt, auch wenn das Einkommen des zahlenden Elternteils nicht oder nicht in gleichem Masse steigt (BGE 126 III 353).

Wenn Sie diese Vorsichtsmassnahme in Ihre Vereinbarung aufnehmen möchten, der über onlinescheidung.ch abgeschlossen werden soll, geben Sie sie in den «besonderen Bestimmungen» am Ende des Fragebogens an, indem Sie die Wahl (oder die drei Vorschläge) hinzufügen:

  • Die Indexierung gilt nur, wenn die Lebenshaltungskosten steigen, nicht wenn sie sinken (bei Kinderunterhaltsbeiträge).
  • Eine Indexierung erfolgt nur in dem Umfang, in dem auch das Einkommen des Zahlungspflichtigen indexiert wurde.
  • Wenn sich das Einkommen des Zahlers nur um weniger als den Anstieg der Lebenshaltungskosten erhöht hat, wird die Indexierung um denselben Betrag begrenzt.

Die Indexierung erfolgt grundsätzlich jährlich gemäss dem Landesindex der Konsumentenpreise.

Die Personen, die in Genf leben, können den Genfer Index wählen.


Gesetzgebung zur Indexierung der Kinderunterhaltsbeiträge


Bemerkungen

  • Indexierung der Alimente für Kinder:

Es ist üblich, insbesondere wenn die Kinder noch jung sind, das Prinzip der Indexierung der Alimente vorzusehen, um sicherzustellen, dass der Wert der Alimente unabhängig von Änderungen der Lebenshaltungskosten gleichbleibt.

  • Indexierung von Alimente bei Trennung (Eheschutzmassnahmen):

Im Prinzip wird die Indexierung nicht auf den Ehegattenunterhalt bei einer Trennung (Eheschutzmassnahmen) angewandt, da die Trennung normalerweise nicht für einen langen Zeitraum gedacht ist (entweder kommen die Eheleute wieder zusammen oder der eine oder der andere reicht nach zwei Jahren effektiver Trennung die einseitige Scheidung ein). Einer Indexierung steht jedoch nichts im Wege.

Artikel aktualisiert am 18/04/2024