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Tabelle der Kosten für den gebührenden Unterhalt des Kindes

Entsprechende Verfahren
Scheidung
Trennung
Auflösung der Partnerschaft
Änderung eines Urteils
Vereinbarung unverheirateter Eltern

Bei Verfahren, an denen ein minderjähriges Kind oder minderjährige Kinder beteiligt sind, verlangt das Gesetz, dass eine Tabelle über den gebührenden Unterhalt erstellt wird (art. 301a ZPO).

Denn bei der Entscheidung über die Höhe der geschuldeten Rente muss immer von den tatsächlichen Kosten des Kindes ausgegangen – und diese berücksichtigt – werden (5A_454/2017, E. 7.1.2).

Der Höchstbetrag der Rente für das Kind ist der Betrag, mit dem die gesamten tatsächlichen Kosten des Kindes gedeckt werden.

Denn eine Rente, die den Betrag der tatsächlichen Kosten des Kindes übersteigt, wäre in Wirklichkeit eine indirekte Finanzierung des anderen Elternteils. Die Kinderrente ist jedoch dazu da, um die Bedürfnisse des Kindes zu decken, nicht um den anderen Elternteil indirekt zu finanzieren (5A_468/2023, E. 6.3.2 und BGE 147 III 265, E. 7.4).

Eine solche Tabelle muss daher vorgelegt werden, wenn ein minderjähriges Kind oder minderjährige Kinder betroffen sind, sei es in einem Scheidungsverfahren, bei einer Trennung (Eheschutzmassnahmen), bei der Auflösung einer Partnerschaft, bei der Änderung eines Urteils (wenn der Kindesunterhalt geändert werden soll) oder bei einer Vereinbarung über Kinder unverheirateter Eltern.

Die Praxis benötigt eine Tabelle pro Kind und monatliche (nicht jährliche) Beträge.

Sie müssen daher die Kinderunterhaltstabelle ausfüllen (in den Website-Tools enthalten).

Die Notwendigkeit, die Tabelle des gebührenden Unterhalts zu erstellen, ergibt sich aus Folgendem:

  • Erstens: Es ist das, was gesetzlich vorgeschrieben ist!
  • Die Tabelle ermöglicht es dem Gericht, die Höhe des Unterhalts für das Kind besser einzuschätzen (wie hoch ist der Betrag im Verhältnis zu den Gesamtkosten für das Kind? Da der zahlende Elternteil die Interessen des Kindes vor alle anderen Erwägungen stellen muss, kann das Gericht den Unterhaltsbetrag erhöhen, wenn die Höhe des Unterhalts als nicht ausreichend angesehen wird (und gleichzeitig dem zahlenden Elternteil erlaubt, sein Existenzminimum zu behalten).
  • Anhand der Tabelle kann auch die Höhe des möglichen Betreuungsunterhalts ermittelt werden (sofern der andere Elternteil nicht über ausreichende finanzielle Mittel für seine eigenen Lebenshaltungskosten verfügt, seine Erwerbstätigkeit reduziert hat oder nicht berufstätig ist bzw. nicht zur Arbeit verpflichtet ist) und ihm kein hypothetisches Einkommen vorenthalten werden kann.

Wie viel kostet es, ein Kind richtig zu pflegen?

Genau das ist der Zweck der Tabelle: die Kosten für einen gebührenden Unterhalt abzuschätzen.

Natürlich hängen die Kosten für den Unterhalt eines Kindes von einer Reihe von Faktoren ab, unter anderem vom Alter des Kindes, da ein 14-Jähriger natürlich mehr kostet als ein 4-Jähriger.

Die Grundbedürfnisse eines jeden Kindes sind jedoch leicht zu ermitteln. Dies sind vor allem die Fixkosten:

  • Die Kosten der Unterkunft des Kindes. Die einfachste Variante ist es, den konkreten Preis pro Zimmer zu ermitteln. Es reicht hier, die monatliche Miete durch die Anzahl Zimmer zu teilen und schon haben wir den konkreten Preis eines Zimmers pro Monat. Falls zwei Kinder im gleichen Zimmer schlafen, trägt man die Hälfte des Zimmerpreises in die Tabelle der Kosten für den gebührenden Unterhalt jedes Kindes ein. Wenn man Besitzer ist, dann berechnet sich der Preis eines Zimmers anhand der Hypothekarzinsen + monatlichen Unterhalt, geteilt durch die Anzahl der Zimmer. Bei alternierender Obhut wird der Durchschnitt der beiden Zimmerpreise berechnet (5A_583/2018). Die Gerichte akzeptieren auch theoretische Wohnkosten, die als Prozentsatz der Miete (bzw. der Hypothekenzinsen) und der laufenden Kosten ausgedrückt werden. Die Prozentsätze variieren von Urteil zu Urteil sehr stark und werden nicht näher erläutert. Diese Methode ist daher sehr zufällig und es ist besser, die oben erklärte konkrete Methode zu verwenden.
    Beispiele:

  • Kosten für Lebensmittel und Kleidung. Natürlich hängt dieser Posten vom Lebensstandard der Eltern und damit von deren Einkommen ab. Aber auch in einer sehr wohlhabenden Familie isst das Kind nicht jeden Tag nur Hummer und Kaviar mit dem Löffel und kleidet sich nicht nur bei Dior ein. Was das Minimum an Nahrung und Kleidung betrifft, so ist zu beachten, dass das strenge Existenzminimum eines Kindes nach den Standards der Betreibungsämte 400.- pro Monat für ein Kind unter 10 Jahren und 600.- pro Monat für ein Kind über 10 Jahren beträgt.
    Und denken Sie daran, dass das Kind bei solchen Mengen praktisch nur Nudeln ohne Sosse isst und sich bei Emmaüs einkleiden lässt!
  • Krankenversicherungsprämien. Dies ist ein nicht zu vernachlässigender Fixkostenanteil, der unerlässlich ist.
  • Die Kosten der Fremdbetreuung der Kinder. Hier handelt es sich primär um Kosten der Krippe, Tagesmutter, Hort, bzw. Babysitter, welche tatsächlich an Dritte bezahlt wurde (d.h. keine Kosten der Grosseltern, welche sich kostenlos um ihre Enkelkinder kümmern, noch theoretische Krippenkosten, die höher sind als die tatsächlichen Kosten: 2C_849/2021).
  • Wesentliche Schul- und Transportkosten (mindestens Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel, Fahrrad- und Motorradkosten usw.)
  • Nicht abgedeckte medizinische Kosten (z. B. Zahnarzt, Brille) und/oder die Höhe der Selbstbeteiligung.
  • Besondere Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Behinderung des Kindes.

Insgesamt betragen diese Fixkosten (und damit die Kosten) für den Unterhalt des Kindes also mindestens 1’200.- bis 1’500.- pro Monat.

Zur Information, hier die üblichen Kosten für ein Kind, wie sie im Wallis im Jahr 2010 geschätzt wurden: Übliche Kosten Kind (2011)

Zu den Fixkosten kommen die variablen und speziellen Kosten (Kosten für Sport, Schulkantine, ausserschulische Aktivitäten, Klavier- oder Tanzunterricht, Ferien, Telefon- und Internetkosten (für Jugendliche!!), Taschengeld etc.

Artikel aktualisiert am 17/10/2024